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Thomas Gollwitzer
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 HAUSVERWALTUNG

Wir, die Gollwitzer-Hausverwaltung …

… sind bekannt auf dem Sektor der Miet- und Eigentumsverwaltung im regionalen Raum.

Unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how auf diesem Gebiet liegen Werte zugrunde, die sich in allen Handlungen widerspiegeln und als Maßstab für Qualität betrachtet werden können.

Kompetenz, Zuverlässigkeit und Kundenorientierung sind unsere Eigenschaften auf die Sie bauen können.

Neben den Leistungen für die Eigentumsverwaltung nach WEG-Norm und dem bekannten Leistungskatalog für die Mietverwaltung wird unser Angebot durch ein interessantes Spektrum an Zusatzleistungen ergänzt. In Zusammenarbeit mit unserem fachmännisch ausgebildeten Serviceteam und unseren Partnern, die uns ihre Kompetenz schon längst nachgewiesen haben, garantieren wir bestmögliche Betreuung und persönliches Engagement bei allen Verwaltungsanforderungen rund um die Immobilie.

Unsere Stärke besteht in der Flexibilität unseres breit gefächerten Dienstleistungsprogramms, das in Absprache mit dem Immobilien-Eigentümer bzw. den –Eigentümern individuell nach Bedarf festgelegt wird.


Unser Leistungsspektrum:

Die Gollwitzer-Hausverwaltung bietet ein breites Spektrum an Basis- und Zusatzleistungen für die Miet- und die Wohnungseigentumsverwaltung.

So ist es uns möglich, Sonderkonditionen von qualifizierten Handwerksunternehmen, wie z.B. Sanitär, Elektrounternehmen etc. an Sie weiter zu geben. Gründe für diese Sonderkonditionen sind die Auftragsumfänge, die wir an unsere Partner vergeben und die langjährige, bewährte Zusammenarbeit.

Wir garantieren für die kontinuierliche, persönliche Betreuung Ihrer Immobilie.

Durch die 24-Stunden-Hotline sind wir bei Notfällen rund um die Uhr für Sie, bzw. für die Mieter Ihrer Immobilie abrufbar.

Des weiteren kann unser hauseigener Hausmeister- und Reinigungsservice individuell von Ihnen beansprucht werden. Ebenso steht Ihnen unser technischer Service zur Verfügung. Nach Vereinbarung – oder nur bei Bedarf – wir garantieren durch fachmännisch ausgebildetes Personal und modernste Ausstattung für höchste Leistung! Abgerechnet wird natürlich nur die erbrachte Leistung.

Regelmäßig halten wir Sie über eventuelle Miet-Erhöhungsmöglichkeiten auf dem Laufenden und geben Ihnen wichtige Tipps zur Optimierung von Verwaltungs- und Energiekosten.

Selbstverständlich umfassen unsere Leistungen auch den Vermietungsservice.
Durch persönliche Gespräche und unsere Verbindungen zur Schufa und Creditreform überprüfen wir jeden Interessenten und finden den geeigneten, solventen Mieter für Sie.
Bei Renovierungs- und Umzugsarbeiten können Sie ebenfalls auf unsere Unterstützung zählen!

Dies war nur ein kleiner Ausschnitt aus unserem vielseitigen Leistungsprogramm. Sprechen Sie mit uns über Ihren individuellen Bedarf – wir freuen uns auf ein Gespräch!


Folgende Leistungen bieten wir zu allen beschriebenen Miet- und WEG-Leistungen:

* Sonderkonditionen bei Handwerksunternehmen wie z.B. Sanitär, Elektrounternehmen, usw.
* Hauseigener Hausmeisterservice
* Hauseigener Reinigungsservice
* Hauseigener technischer Service
* Vermietungsservice

Unsere Leistungen in der Mietverwaltung:

Der Verwalter verpflichtet sich, das Verwaltungsobjekt im Interesse des Eigentümers mit dem Ziel bestmöglichen Ertrages und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten. Er hat sämtliche Handlungen vorzunehmen, die geeignet und erforderlich sind, das Verwaltungsobjekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten. Dabei führt der Verwalter in dem Objekt nachfolgend im einzelnen beschriebene reguläre Verwaltungsaufgaben aus:

1.
Bekanntgabe der Übernahme der Verwaltung und Anweisung an den Mieter, für die Dauer des Verwaltervertrages unwiderruflich alle Mietzinsforderungen auf das angegebene Verwaltungskonto zu zahlen.

2.
Mietverträge in Abstimmung mit dem Eigentümer abzuschließen bzw. zu kündigen.

3.
Übernahme der Mietsache vom ausscheidenden Mieter und Übergabe an den neuen Mieter sowie Erstellung des Übernahme- / Übergabeprotokolls.

4.
Geltendmachung von Miete, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelten (Kautionen) gegenüber dem Mieter und Kontrolle über den Eingang aller mit der Bewirtschaftung des Verwaltungsobjektes zusammenhängender Zahlungen.

5.
Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag (Staffelmiete) unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist.

6.
Sollte eine mietvertragliche Regelung zur Mieterhöhung nicht bestehen, aber eine gesetzliche Regelung eine Anpassung des Mietzinses an die ortsübliche Vergleichsmiete gestatten, so wird der Verwalter dem Eigentümer entsprechende Vorschläge zur Mietpreisanhebung unterbreiten und – soweit gewünscht – die Angleichung dem Mieter gegenüber geltend machen.

7.
Erhöhung bzw. Anpassung aller Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen an den tatsächlichen Aufwand, soweit keine mietvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen.

8.
Führen der gesamten Korrespondenz mit den Mietern und Dritten, Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Verwaltungsauftrages erforderlich sind.

9.
Erstellung der Nebenkostenabrechnung, soweit die Abrechnung nicht durch eine Fachfirma erfolgt (z.B. Heizkostenabrechnung), und Geltendmachung der Kosten beim Mieter am Ende des Wirtschaftsjahres, Kontrolle über den Eingang der Nachforderungsbeträge bzw. Anweisung aller Guthaben an die Mieter.

10.
Anmahnung und Beitreibung von Miet- und Nebenkostenrückständen bei den Mietern, Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dritten, Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines gerichtlichen Rechtsstreits und die Führung des gesamten Schriftverkehrs mit dem beauftragten Rechtsanwalt.

11.
Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber Behörden, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und zur Wahrnehmung dieser Rechte gegebenenfalls Erteilung von Prozessvollmachten.

12.
Prozessvollmacht zu erteilen für Räumungsklagen, Zahlungsklagen jeder Art einschließlich entstandener Kosten aus Miet- und Nutzungsverhältnissen sowie für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Miet- und Nutzungsverhältnissen ergeben. Bevor der Verwalter rechtliche Schritte veranlasst, hat er eine Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

13.
Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Zahlung aller Ausgaben und Gebühren, Begleichung der Handwerker- und Lieferantenrechnungen und sonstiger mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zusammenhängender Rechnungen im Auftrag des Eigentümers, wobei der Verwalter keine Garantieverpflichtung gegenüber dem Eigentümer aus den vorgenommenen Arbeiten übernimmt.

14.
Der Verwalter hat über Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung ordnungsgemäß Buch zu führen und die Originalbelege zu sammeln. Er hat die Mieteingänge getrennt von seinem Vermögen auf einem gesonderten Konto zu führen (Verwaltungskonto). Der Verwalter erstellt jährlich eine Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben unter Bekanntgabe des Standes des Verwaltungskontos. Einwendungen gegen diese Abrechnung müssen innerhalb von einem Monat nach Empfang schriftlich erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als anerkannt. Über das in der letzten Abrechnung ausgewiesene Guthaben kann der Eigentümer jederzeit abzüglich der im laufenden Monat zu zahlenden Aufwendungen frei verfügen.
Neben der jährlichen Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben, hat der Verwalter eine monatliche Abrechnung bis zum 15. Werktag des Folgemonats vorzulegen.

15.
Der Verwalter beauftragt Handwerker seiner Wahl. Dem Eigentümer bleibt es vorbehalten, in besonderen Fällen die Handwerker zu bestimmen. Dem Verwalter obliegt die Prüfung und Abnahme der Arbeiten sowie nach Prüfung der Rechnungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit deren Begleichung zu Lasten des Verwaltungskontos. Über Reparaturen, die im Einzelfall mit einem höheren Betrag als EUR 1.000,-- veranschlagt sind, macht der Verwalter dem Eigentümer hiervon schriftliche Mitteilung. Er holt Kostenvoranschläge von zuverlässigen Handwerkern/Unternehmen ein und übersendet diese dem Eigentümer zur Entscheidung. Der Verwalter ist in Absprache mit dem Eigentümer berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Fachleute wie Architekten u.a. heranzuziehen.
Der Verwalter übernimmt hinsichtlich der Unterhaltung und Instandsetzung des Objekts keine Überwachungspflicht.

16.
Der Verwalter hat für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.

17.
Soweit Dritte, die für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Verwaltung veranlasst sind, Rabatte, Skonti oder sonstige Zahlungsvorteile gewähren, sind diese an den Eigentümer weiterzugeben.

18.
Mietkautionen und Bankgarantien etc., die die Mieter dem Eigentümer zur Verfügung stellen, liegen beim Verwalter und werden von diesem aufbewahrt. Barkautionen sind auf einem separaten Bankkonto verzinslich anzulegen.

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